Aufhöhung und Ertüchtigung des Polderdeiches

Die zum Schutz der Aue und der Siedlungsgebiete im Randbereich bestehenden Deiche Rösa und Brösa verlaufen rechtsseitig der Mulde auf einer Länge von ca. 6 km. Die Deiche kehren im gegenwärtigen Zustand ein HQ25. Der zukünftige Polderdeich folgt im Wesentlichen dem Trassenverlauf der bestehenden Deiche. Neben kurzen Verlegungsstrecken im Bereich des ehemaligen Fährhauses und des Einlaufbauwerkes sind nur lokale Trassenverschiebungen zur Minimierung der umweltrelevanten Eingriffe vorgesehen.

Im bestehenden Deich befinden sich 6 Sielbauwerke, die den Anschluss der vorhandenen Gräben an die Mulde sicherstellen. Die Bauwerke werden an die neue Deichkonstruktion unter Beibehaltung der derzeitigen Funktion angepasst.

Im Deichabschnitt zwischen km 0+000 und dem Einlaufbauwerk am km 5+840 ist die Definition der Kronenhöhe:

OK Deich = Stauziel Polder + Freibord.

Stromauf des Einlaufbauwerkes bis zum Ende des Deiches definiert sich die Kronenhöhe wie folgt:

OK Deich = Wasserspiegelhöhe Mulde HQ200 + Freibord.

Ausgehend vom Stauziel 86,80 mNHN sowie den erforderlichen Freiborden wurde eine erforderliche Oberkante bei 88,00 mNHN ermittelt. Die mittlere Höhe des Deiches liegt bei 5,5 m.

Variantenuntersuchungen erfolgten hinsichtlich der Querschnittsgestaltung und des Deichaufbaus. In Abstimmung mit dem Vorhabensträger wurde als Vorzugslösung folgende Gestaltung festgelegt:

  • Land- und wasserseitige Böschungsneigung 1:2,5 bis 1:2,7
  • Kronenbreite 4,5m / 5,0m
  • 3 m befestigter Deichverteidigungsweg auf der Krone
  • Deichschutzstreifen beidseitig 5 m
  • mineralische Kerndichtung und beidseitige Anordnung von Dränkörpern am Böschungsfuß
Querschnitt Polderdeich Variante 1
   

Siele und Grabensystem

 
Die vorhandenen 6 Siele werden in ihrer Funktion erhalten und neu gebaut. Sie befinden sich im Bereich von Gräben und Altarmen und Gewährleisten die (Rest)entwässerung des Poldergebietes.
 
   

Wege, Rampen, Überfahrten

 
   
Die Wiederherstellung erfolgt im erforderlichen Umfang nach Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Nutzern.